1991: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Am 1. Januar 1991 trat das KJHG in Kraft und löste das deutsche Jugendwohlfahrtsgesetz von 1961 ab. Mit diesem Gesetz vollzog sich ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe: Weg von einer Kontroll- und Eingriffsorientierung hin zu einer Angebots- und Hilfeorientierung. Das KJHG bildete die Grundlage für das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und legte die grundlegenden Strukturen und Prinzipien der Jugendhilfe fest.
2005: Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Das KICK trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und zielte unter anderem durch die Einführung des § 8a auf eine verbesserte Sicherung des Kindeswohls ab. Es wurden Maßnahmen eingeführt, um Kinder und Jugendliche verstärkt vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen und ihre Rechte zu stärken.
2012: Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Am 1. Januar 2012 trat das BKiSchG in Kraft und etablierte einen umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland. Das Gesetz beinhaltet Regelungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Einführung der Frühen Hilfen zur Unterstützung von Familien in belastenden Lebenslagen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe. Besonders hervorzuheben ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), das die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Kinderschutz verbessert.
2021: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) Am 9. Juni 2021 trat das KJSG in Kraft und setzte weitere bedeutende Reformen um. Eine zentrale Neuerung ist die inklusive Gestaltung des SGB VIII, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen bis 2028 gesetzlich verankert. Das Gesetz zielt auf eine engere Kooperation im Kinderschutz ab, verschärft die Anforderungen an Betriebserlaubnisverfahren durch die Vorhaltung von Schutzkonzepten und reformiert das Pflegekinderwesen unter besonderer Berücksichtigung des Kinderschutzes.
Diese Reformen verdeutlichen den kontinuierlichen Wandel und die Anpassung der Kinder- und Jugendhilfe an neue gesellschaftliche Herausforderungen. Sie stellen sicher, dass der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland kontinuierlich verbessert werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Die Implementierung der neuen Gesetze wird maßgeblich dazu beitragen, die Hilfsangebote bedarfsgerecht auszurichten und eine umfassende Unterstützung für junge Menschen und ihre Familien zu gewährleisten.
Seminarangebot des SERA-Instituts: "SGB VIII Reform - Sachinhalt und Auswirkungen auf die Beratungspraxis"
Das SRA-Institut bietet zu diesem Schwerpunkt ein interessantes Seminar an, das sich mit den aktuellen Entwicklungen der SGB VIII Reform und ihren Auswirkungen auf die Beratungspraxis auseinandersetzt. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte und Interessierte aus der Kinder- und Jugendhilfe sowie verwandten Bereichen, die einen fundierten Überblick über die rechtlichen und praktischen Veränderungen im Rahmen der Reform erhalten möchten.
Schwerpunkte sind das Bundesteilhabegesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, die grundlegende Neuerungen für eine inklusive Gestaltung der Jugendhilfe einführen. Teilnehmer erfahren konkret, wie diese Gesetze die Arbeitsweise von Jugendämtern und Trägern verändern und welche Herausforderungen sowie Chancen dies für die Beratungspraxis mit sich bringt. Besonderes Augenmerk liegt auf dem professionellen Umgang mit Widerständen in Familien, um trotz möglicher Konflikte eine unterstützende Rolle im Sinne des Kindeswohls sicherzustellen. Dieses praxisorientierte Seminar ermöglicht es den Teilnehmern, ihr Wissen direkt in ihre tägliche Arbeit einzubringen und ihre Kompetenzen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gezielt auszubauen.
SGB VIII Reform - Sachinhalt und Auswirkungen auf die Beratungspraxis
Online Seminar am: 10.09.2024 | 09:00 Uhr - 13:00 Uhr | € 130.- zzgl. MwSt.