Inhalte
Kinderschutz ist Teamarbeit – und braucht Expertise.
Wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen, sind Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe besonders gefordert: Sie müssen Risiken einschätzen, Handlungsbedarfe klären und gemeinsam mit allen Beteiligten geeignete Schutzmaßnahmen auf den Weg bringen. In diesem Prozess ist die insoweit erfahrene Fachkraft (InSoFa) eine unverzichtbare Unterstützung.
Sie berät Fachkräfte bei Verdachtsmomenten, sorgt für eine fachlich fundierte Reflexion der Situation und hilft, Handlungsschritte rechtlich abgesichert und fachlich reflektiert zu gestalten. Die InSoFa selbst trifft keine Entscheidungen über Maßnahmen – sie wirkt beratend und begleitend, damit die fallführenden Fachkräfte zu einer sachgerechten Einschätzung gelangen.
Die Tätigkeit der InSoFa ist gesetzlich verankert, insbesondere in den §§ 8a und 8b SGB VIII sowie im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Auch im Kontext der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII gewinnt die Rolle an Bedeutung, wenn Fragen des Kinderschutzes berührt werden.
Unsere praxisorientierte Fortbildung verbindet rechtliche Grundlagen, konkrete Handlungsstrategien und Fallarbeit aus der Praxis. So gewinnen Sie Klarheit über Ihre Rolle, stärken Ihre Beratungskompetenz und entwickeln Sicherheit im Umgang mit herausfordernden Kinderschutzfällen.
Konkrete Inhalte
Modul 1 - Ablauf der Fortbildung - Kolloquium, Fachlicher Auftrag der InSoFa, Datenschutz | |
Modul 2 - Risikofaktoren, Schutzbedürfnisse, Kinderschutz | |
Modul 3 - Verfahrensablauf und Schutzplan - Theorietag | |
Modul 4 - Verfahrensablauf und Schutzplan - Familiengericht und ASD | |
Modul 5 - Methoden, Instrmente, Kommunikation | |
Modul 6 - Sexueller Missbrauch - Praxisfälle | |
Modul 7 - Praxistag | |
Modul 8 - Kolloquium |
Kolloquium
In Rahmen einer Kolloquiumsarbeit haben Sie die Möglichkeit ihr erworbenes Wissen aus der Fortbildung direkt an einem Ihrer Fälle anzuwenden. Sie versetzen sich in die Rolle der „Insoweit erfahrenen Fachkraft – Kinderschutz“ hinein und verfolgen jeden Prozessschritt nach, erarbeiten die wichtigen Fragestellungen für den Fall und geben Empfehlungen. Dabei profitieren Sie von wertvollen Rückmeldungen sowohl aus dem Plenum als auch von unseren erfahrenen Dozenten zu Ihrer Fallpräsentation.
Teilnahmevoraussetzunngen
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit einer abgeschlossenen Qualifikation als Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in oder Psycholog*in mit mehrjähriger Berufserfahrung.
Zertifikat
Bei einer Teilnahme von 80% der Inhalte und dem Abhalten der Kolloquiumsarbeit erhalten Sie das Zertifikat zur "Insoweit erfahrenen Fachkraft – Kinderschutz". Dieses Zertifikat basiert auf den Inhalten der gesetzlichen Bestimmungen §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG. Das Kolloquium gewährleistet den hohen Qualitätsstandard für diese Fachfortbildung, den wir stets für unsere Bildungsangebote setzen.