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Kinderschutz in der Sozialen Arbeit – wichtiger denn je
Der Schutzauftrag ist im SGB VIII für Jugendämter, Einrichtungen und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe deutlich festgelegt worden.
Das Kindeswohl ist daher in der Sozialen Arbeit insgesamt ein sehr sensibler Bereich, der von den Mitarbeiterinnen und Fachkräften fundiertes Fachwissen, hohe Sozialkompetenzen, Analysefähigkeiten, Kommunikationsfähigkeiten und eine gute Koordinationsarbeit erfordert. Das Frühwarnsystem des § 8a SGB VIII soll in die Abläufe der Einrichtungen und bei Trägern so etabliert sein, um den Erziehungsauftrag der Eltern auch weiterhin einvernehmlich bewerkstelligen zu können, auch in einer drohenden Gefährdungslage. Die Position der insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft bündelt alle diese Kompetenzen und hilft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und entwickelt gemeinsam mit den zuständigen Fachkräften Handlungsstrategien für den vorliegenden Gefährdungsfall.
In der Funktion als "Insoweit erfahrene Fachkraft – Kinderschutz“ tragen Sie ein erhöhtes Maß an Verantwortlichkeit in der Begleitung der operativen Fachkräfte und allen weiteren Beteiligten bei möglichen Kindeswohlgefährdungen. Damit Sie mit hoher Handlungssicherheit in diesen wichtigen Aufgabenbereich starten können, legen wir in unserer Fachfortbildung einen besonderen Schwerpunkt auf die praktische Anwendung des erlernten Wissens. In Rahmen einer Kolloquiumsarbeit haben Sie die Möglichkeit ihr erworbenes Wissen aus der Fortbildung direkt an einem Ihrer Fälle anzuwenden. Sie versetzen sich in die Rolle der „Insoweit erfahrenen Fachkraft – Kinderschutz“ hinein und verfolgen jeden Prozessschritt nach, erarbeiten die wichtigen Fragestellungen für den Fall und geben Empfehlungen. Dabei profitieren Sie von wertvollen Rückmeldungen sowohl aus dem Plenum als auch von unseren erfahrenen Dozenten zu Ihrer Fallpräsentation.
Teilnahmevoraussetzunngen
- eine abgeschlossene berufliche Qualifikation als Sozialarbeier:in, Sozialpädagog:in oder Psycholog:in oder eine sozialpädagogische, psychologische oder Jugendhilfe-spezifische Fachkompetenz
- eine mehrjährige berufliche Praxiserfahrung in kinderschutzrelevanten Arbeitsbereichen
Zertifikat
Bei einer Teilnahme von 80% der Inhalte und dem Abhalten der Kolloquiumsarbeit erhalten Sie das Zertifikat zur "Insoweit erfahrenen Fachkraft – Kinderschutz". Dieses Zertifikat basiert auf den Inhalten der gesetzlichen Bestimmungen §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG. Das Kolloquium gewährleistet den hohen Qualitätsstandard für diese Fachfortbildung, den wir stets für unsere Bildungsangebote setzen.
Konkrete Inhalte
Alle Module im Überblick:
Modul 1 | K1 Einführung und Grundlagen | 17.03. - 18.03.2025 |
Modul 2 | K2 Verfahrensablauf und Schutzplan | 28.04. - 29.04.2025 |
Modul 3 | K3 Methoden, Instrumente, Kommunikation | 20.05. - 21.05.2025 |
Modul 4 | K4 Grenzverletzungen und deren Anzeichen | 28.05. + 03.06.2025 |
Modul 5 | K5 Kolloquium | 23.09. - 24.09.2025 |