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Effektive Zusammenarbeit mit dem Jugendamt: Schutz von Kindern bei Kindeswohlgefährdungen

Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist ein zentraler Bestandteil der Sozialen Arbeit, insbesondere bei der Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Kindeswohlgefährdungen stellen eine der gravierendsten Herausforderungen dar, denen Fach- und Führungskräfte in diesem Bereich begegnen können. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Kooperation mit dem Jugendamt und bietet praxisorientierte Hinweise für eine effektive Zusammenarbeit.

Kindeswohlgefährdung beschreibt eine Situation, in der das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes ernsthaft beeinträchtigt ist. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2022 in Deutschland 61.000 Fälle von Kindeswohlgefährdungen gemeldet, was einem Anstieg von 5,5 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die rechtliche Grundlage für das Einschreiten des Jugendamtes bildet § 8a SGB VIII, der die Gefährdungseinschätzung und den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung regelt. Die Wahrnehmung des Wächteramts und damit der Schutz der Kinder gemäß Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes obliegt unter anderem der Jugendhilfe, der Justiz, der Polizei, den Schulen und den Gesundheitsbehörden.

Jugendämter haben vielfältige Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes. Sie bieten Hilfe zur Erziehung an, beraten in Erziehungsfragen und führen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine strukturierte Gefährdungseinschätzung durch. Dabei ist die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte, der Kinder und Jugendlichen sowie der Personensorgeberechtigten zentral. Neben den Jugendämtern spielen auch andere Einrichtungen der Jugendhilfe, Familiengerichte, Strafjustiz, Polizei, Schulen und Gesundheitsbehörden eine wesentliche Rolle im Kinderschutz. Diese Institutionen müssen Hand in Hand zusammenarbeiten, um effektiv zu sein. So haben beispielsweise Schulen die Aufgabe, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Wohls eines Schülers das Jugendamt zu informieren und mit diesem zusammenzuarbeiten.

Eine wesentliche Voraussetzung für einen effektiven Kinderschutz ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Diese sollte in lokalen Netzwerken organisiert werden, in denen alle relevanten Akteure wie Jugendämter, Einrichtungen der Jugendhilfe, Justiz, Polizei, Schulen und Gesundheitsbehörden zusammenarbeiten. Dies fördert die gegenseitige Kenntnis der Aufgaben und Kompetenzen der beteiligten Institutionen und ermöglicht eine strukturierte Kooperation.

Fachkräfte sollten aufmerksam auf Anzeichen einer möglichen Gefährdung achten und diese sorgfältig dokumentieren. Anzeichen können körperliche Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Hinweise auf Vernachlässigung sein. Innerhalb der Einrichtung sollte der Verdachtsfall im Team besprochen werden. Interne Beratungen und Supervisionen helfen, den Verdacht zu validieren und das weitere Vorgehen zu planen. Besteht nach interner Prüfung der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sollte umgehend das Jugendamt informiert werden. Eine präzise und vollständige Übergabe der dokumentierten Beobachtungen und Einschätzungen ist dabei notwendig. In Kooperation mit dem Jugendamt wird eine detaillierte Gefährdungseinschätzung vorgenommen und ein Hilfeplan entwickelt. Dieser umfasst konkrete Maßnahmen zum Schutz des Kindes, Unterstützung der Eltern und regelmäßige Überprüfung der Situation. Regelmäßige Fallbesprechungen und Nachverfolgungen stellen sicher, dass die getroffenen Maßnahmen effektiv sind und bei Bedarf angepasst werden. Eine offene und transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist dabei grundlegend.

Die Kooperation mit dem Jugendamt bei Kindeswohlgefährdungen erfordert ein hohes Maß an Professionalität, Engagement und interdisziplinärer Zusammenarbeit. Durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Dokumentation und eine enge Abstimmung mit dem Jugendamt können Fach- und Führungskräfte der Sozialen Arbeit maßgeblich dazu beitragen, gefährdete Kinder zu schützen und ihnen eine positive Entwicklung zu ermöglichen. Der regelmäßige Austausch und die kontinuierliche Weiterbildung sichern dabei die Qualität der Zusammenarbeit und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

 

Seminarangebot des SERA-Instituts: "Kooperation mit dem Jugendamt bei Kindeswohlgefährdungen"

 

Für alle Fachkräfte, die ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bei Kindeswohlgefährdungen vertiefen möchten, empfehlen wir das kommende Seminar des SERA-Instituts. Dieses Seminar bietet eine hervorragende Gelegenheit, praxisnahe Ansätze und aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz zu erlernen und sich mit anderen Fachkräften auszutauschen.

 

Kooperation mit dem Jugendamt bei Kindeswohlgefährdungen

Online Seminar am: 12.09.2024 | 09:00 Uhr - 17:00 Uhr | € 230.- zzgl. MwSt.

 

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