Inhalte
Die freie Jugendhilfe ist wie kaum ein anderer Bereich an die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen gebunden. Im Leistungsdreieck von Auftraggeber, Leistungsempfänger und Leistungserbringer ist die Kooperation mit dem Jugendamt nicht nur gesetzlich gefordert, sondern der Qualität der Kooperation kommt eine entscheidende Bedeutung zum Gelingen der Hilfe zu.
Trotz manchmal divergierender Interessen muss die Kooperation getragen sein von gegenseitiger Wertschätzung, der Anerkennung der jeweiligen fachlichen Kompetenz und ein Vertrauensvorschuss. Offenheit, Transparenz, Reflexionsbereitschaft sowie eine aufgabenbezogene Handlungsorientierung bilden die Grundlagen für eine gelingende Kooperation.
Dieses Seminar erläutert die grundlegenden Prinzipien der Kooperation zwischen der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Anhand konkreter Beispiele werden Konzepte erarbeitet und aufgezeigt, wie die gesetzlich vorgeschriebene Kooperation konstruktiv umgesetzt werden kann, damit „die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben, sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur“ (§4 Abs. 1 SGB VIII) garantiert und die Qualität der Hilfeangebote gesichert ist.
Konkrete Inhalte
- Theoretische und praktische Grundlagen
- Umsetzung einer konstruktiven Kooperation in der Praxis
- Fachliche Haltung gegenüber dem Auftraggeber Jugendamt
- Realistische Umsetzbarkeit von Kooperationskonzepten