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Fachkräfte der Familien- und Jugendhilfe im Verfahren vor dem Familiengerich

Wenn bisherige Interventionen und Maßnahmen nicht ausreichen, um eine gelingende Betreuung und Begleitung zu gewährleisten oder wenn gar Kindeswohlgefährdungen eingetreten sind oder weiterhin drohen, kann es zu Verfahren vor dem Familiengericht kommen. Hier ist das Jugendamt ein Verfahrensbeteiligter und die Familienhelfer geben die Grundlagen für Argumentationen und Entscheidungen.

Ein kurzer gesetzlicher Abriss hierzu:

§ 50 SGB VIII regelt die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten

(1) Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in folgenden Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mitzuwirken:

  1. Kindschaftssachen
  2. Abstammungssachen
  3. Adoptionssachen
  4. Ehewohungssachen
  5. Gewaltschutzsachen

(2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.

Aus diesem rechtlichen Rahmen wird die Wichtigkeit der Fachkräfte in den Familien klar ersichtlich, da das Jugendamt hier nur vortragende Partei sein kann. Ein großer Teil der Informationen und auch Einschätzungen wird in dem Verfahren aus den Dokumentationen und Berichten der Fachkräfte gewonnen. Fachkräfte können auch zu weiteren Stellungnahmen aufgefordert werden. Hält ein Gericht es für erforderlich im Verfahren, dann kann gar eine Aussage der betreuenden Fachkräfte vor dem Familiengericht im Verfahren angeordnet werden.

Die Eingaben des Jugendamtes bzw. der Familienhelfer vor Gericht können im erheblichen Einfluss auf die Entscheidung der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters haben. So kann beispielsweise eine Empfehlung des Jugendamtes zur Inobhutnahme oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie vom Gericht entsprechend beschlossen werden. Das Ergebnis des Familiengerichtsverfahrens kann daher eine weitreichende Änderung für die gesamte Familie bedeuten. Es ist daher entscheidend, dass die Einschätzung und die Empfehlungen gut vorbereitet sind. In der Betreuung sollte auch die Familie auf das Verfahren vorbereitet werden, da hier Ängste, Widerstände und auch große Sorgen entstehen können. Insbesondere ist es wichtig, mit Kindern und Jugendlichen gut und altersgerecht zu kommunizieren, um sie bei ihren Fragen, Ängsten und Nöten zu unterstützen.

Das Verfahren kann auch die Arbeits- und Vertrauensebene mit der gesamten Familie wesentlich beeinträchtigen, da Schuldzuweisungen an die Fachkräfte herangetragen oder die Verantwortlichkeit von den Eltern auf die Fachkräfte übertragen werden können. Eine gute Kommunikation im Vorfeld und Transparenz des Informationsflusses sind daher unerlässlich.

Die fachlichen Herausforderungen für Fachkräfte sind vielfältig. Daher sind gute Kenntnisse über die einzelnen Verfahrensschritte und den gesamten Verfahrensablauf, sowie eine sensible und auch fachgerechte Kommunikation erforderlich.

 

Zu diesem wichtigen Thema bietet das SERA-Institut folgendes Seminar an:
Das Verfahren vor dem Familiengericht

Start: 12.12.2023 |  09:00 Uhr - 17:00 Uhr  | Online Seminar | € 240.- zzgl. MwSt.

 

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