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Qualität ist ein relationaler und kein absoluter Begriff. Verschiedene Interessen und Normen bestimmen die Beschaffenheit von Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe.
Der § 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet alleTräger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dies gilt für:
1. die Gewährung und Erbringung von Leistungen,
2. die Erfüllung anderer Aufgaben,
3. den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a,
4. die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
Die im § 79 SGB VIII beschriebene Qualität der Kinder- und Jugendhilfe ist eine normative Konstruktion. Was unter Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe verstanden wird, bedarf der Auslegung. Qualität ist nicht einfach gegeben. Sie muss mit unterschiedlichen Akteuren ausgehandelt und kann nicht einfach angeordnet oder gesteuert werden.
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen ihre Qualitätsstandards definieren und diese sowohl gegenüber dem Jugendamt als auch gegenüber ihren Mitarbeitenden vertreten.
Im Rahmen der Fortbildung setzen die Teilnehmer:innen sich intensiv mit dem Thema Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander.
Es werden verschiedene Begrifflichkeiten wie Prozess- und Strukturqualität, Partizipation, Kooperation, Kinderschutz und Nachhaltigkeit genauer beleuchtet und konkretisiert, um die im §79 SGBVIII geforderte Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen zu können.
Zu klärende Fragen seitens der Fachkräfte sind:
- Wie kann eine Prozeß- und Strukturqualität gut abgebildet werden
- Was versteckt sich hinter dem Begriff Partizipation
- Wie kann die Nachhaltigkeit gut überprüft werden